Richtlinien für Stornierung, Rückerstattung, Garantie und Gewährleistung. Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs-, Garantie-, Kosmetik- und Behandlungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kundinnen und Kunden über Dienstleistungen sowie den Verkauf von Waren.

Zum Angebot können insbesondere gehören:

  • Nagelkosmetik und Nageldienstleistungen;

  • Haarverlängerungen und Haarverdichtungen;

  • Einsetzen, Entfernen und Hochsetzen von Extensions;

  • Verkauf von Echthaar, Extensions und Haarteilen;

  • Haarpflegeprodukte;

  • Nagelpflegeprodukte;

  • Kosmetikprodukte;

  • Hautpflegeprodukte;

  • Cremes;

  • Lotionen;

  • Seren;

  • Öle;

  • Reinigungs- und Pflegeprodukte;

  • Make-up und dekorative Kosmetik;

  • Parfums;

  • Eau de Parfum;

  • Eau de Toilette;

  • Körperpflegeprodukte;

  • Zubehör;

  • Produkte fremder Marken;

  • importierte Produkte;

  • Produkte unter eigener Marke oder als White-Label-Produkte;

  • sonstige Beauty- und Pflegeprodukte.

Für Warenkäufe und Dienstleistungen gelten teilweise unterschiedliche Bestimmungen.

Der Kauf von Haaren, Extensions oder sonstigen Produkten und eine damit verbundene Dienstleistung können rechtlich getrennte Vertragsverhältnisse darstellen.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen des Schweizer Rechts bleiben vorbehalten.


TEIL A – TERMINE UND DIENSTLEISTUNGEN

2. Terminbuchung

Ein Termin gilt als verbindlich vereinbart, sobald er vom Anbieter bestätigt wurde.

Für bestimmte Dienstleistungen kann eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangt werden.

Die Höhe einer erforderlichen Anzahlung wird vor Abschluss der Buchung bekannt gegeben.

Bei ordnungsgemässer Durchführung des Termins wird die Anzahlung auf den Gesamtpreis angerechnet.


3. Stornierung und Terminverschiebung

Ein vereinbarter Termin kann bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenlos storniert oder verschoben werden.

Bei einer rechtzeitigen Stornierung wird eine bereits geleistete Anzahlung zurückerstattet oder auf Wunsch auf einen neuen Termin angerechnet.

Bei einer Stornierung oder Terminverschiebung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann die geleistete Anzahlung als angemessene Entschädigung für den reservierten Termin einbehalten werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage kann eine geleistete Anzahlung ebenfalls einbehalten werden.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


4. Verspätungen

Bei erheblicher Verspätung kann sich die verfügbare Behandlungszeit entsprechend verkürzen.

Ist eine fachgerechte Durchführung der gebuchten Leistung innerhalb der verbleibenden Zeit nicht mehr möglich, kann der Anbieter die Behandlung ablehnen, abbrechen oder einen neuen Termin vereinbaren.

Soweit dadurch ein reservierter Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann, können die Bestimmungen über kurzfristige Stornierungen entsprechend angewendet werden.


5. Absage durch den Anbieter

Kann ein bereits bestätigter Termin aus Gründen, die dem Anbieter zuzurechnen sind, nicht durchgeführt werden, kann die Kundin oder der Kunde zwischen einer kostenlosen Terminverschiebung und der Rückerstattung einer bereits geleisteten Anzahlung wählen.

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.


TEIL B – NAGELKOSMETIK

6. Durchführung von Nagelbehandlungen

Nagelkosmetische Behandlungen erfolgen auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Behandlung erkennbaren Zustands der natürlichen Nägel und der umgebenden Haut.

Vor Behandlungsbeginn sind dem Anbieter bekannte Umstände mitzuteilen, welche für die Behandlung relevant sein können.

Hierzu gehören insbesondere:

  • bekannte Allergien;

  • Unverträglichkeiten;

  • Entzündungen;

  • Verletzungen;

  • Nagelerkrankungen;

  • Hauterkrankungen;

  • Überempfindlichkeiten;

  • bekannte Reaktionen auf Acrylate, Gele, Klebstoffe oder andere eingesetzte Materialien.

Der Anbieter kann eine Behandlung ablehnen oder abbrechen, wenn aus fachlichen oder gesundheitlichen Gründen Bedenken bestehen.


7. Haltbarkeit von Nagelmodellagen

Die Haltbarkeit einer Nagelmodellage hängt unter anderem ab von:

  • Beschaffenheit des Naturnagels;

  • Nagelwachstum;

  • mechanischer Belastung;

  • beruflicher Beanspruchung;

  • Kontakt mit Chemikalien;

  • Pflege;

  • eigenständiger Bearbeitung;

  • Fremdbehandlungen;

  • Einhaltung empfohlener Auffüllintervalle.

Eine bestimmte Haltbarkeitsdauer wird nur garantiert, wenn diese ausdrücklich zugesichert wurde.


8. Keine Haftung bei nachträglicher Beschädigung der Nägel

Für Schäden, Ablösungen oder Veränderungen, die nach einer ordnungsgemäss ausgeführten Behandlung aufgrund von:

  • eigenständigem Abreissen;

  • unsachgemässem Feilen;

  • unsachgemässem Kürzen;

  • übermässiger mechanischer Belastung;

  • chemischer Einwirkung;

  • Verwendung ungeeigneter Produkte;

  • Fremdbehandlung;

  • Nichtbeachtung der Pflegehinweise

entstehen, besteht im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung.


TEIL C – HAARVERLÄNGERUNGEN UND HAARVERDICHTUNGEN

9. Ausgangszustand des Eigenhaares

Vor einer Haarverlängerung oder Haarverdichtung wird die Behandlung anhand des erkennbaren Zustands von Haar und Kopfhaut geplant.

Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, bekannte relevante Besonderheiten mitzuteilen.

Dies betrifft insbesondere:

  • starken Haarausfall;

  • Haarbruch;

  • Kopfhauterkrankungen;

  • Allergien;

  • Unverträglichkeiten;

  • chemische Vorbehandlungen;

  • Blondierungen;

  • Dauerwellen;

  • chemische Haarglättungen;

  • starke Strukturschäden.

Der Anbieter kann eine Behandlung ablehnen, wenn eine Durchführung fachlich nicht verantwortbar erscheint.


10. Echthaar als Naturprodukt

Echthaar ist ein Naturprodukt.

Geringfügige natürliche Unterschiede insbesondere hinsichtlich:

  • Farbe;

  • Farbverlauf;

  • Struktur;

  • Haarstärke;

  • Welligkeit;

  • Glanz;

  • Gewicht;

  • Verhalten beim Waschen oder Stylen

können auftreten.

Solche natürlichen Abweichungen stellen für sich allein keinen Produktmangel dar.

Bildschirmdarstellungen und Fotografien können zudem technisch bedingt vom tatsächlichen Farbton abweichen.


11. Lebensdauer von Extensions

Die Lebensdauer von Echthaar und Extensions hängt wesentlich von deren Behandlung und Pflege ab.

Einfluss haben insbesondere:

  • Waschhäufigkeit;

  • Pflegeprodukte;

  • Bürsttechnik;

  • Hitzeeinwirkung;

  • Glätten;

  • Locken;

  • Föhnen;

  • Schlafgewohnheiten;

  • Chlorwasser;

  • Salzwasser;

  • UV-Belastung;

  • mechanische Belastung;

  • Färben;

  • Tönen;

  • Blondieren;

  • chemische Behandlungen;

  • Art des Einsetzens;

  • Art des Hochsetzens;

  • Tragedauer.

Eine bestimmte Lebensdauer oder ein dauerhaft unveränderter optischer Zustand wird nur garantiert, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

Normaler Verschleiss stellt keinen Mangel dar.


12. Pflegepflicht

Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, die für das jeweilige Haar und die jeweilige Befestigungsmethode empfohlenen Pflegehinweise zu beachten.

Es sind geeignete Pflegeprodukte sowie geeignete Bürsten und Pflegemethoden zu verwenden.

Die Verbindungsstellen dürfen nicht unsachgemäss belastet oder mit hierfür ungeeigneten Produkten behandelt werden.

Empfohlene Pflege-, Kontroll- und Hochsetzintervalle sind einzuhalten.


13. Färben, Blondieren und chemische Behandlung

Eine nachträgliche Veränderung von Extensions durch:

  • Färben;

  • Tönen;

  • Blondieren;

  • Aufhellen;

  • Dauerwelle;

  • Keratinbehandlung;

  • chemische Glättung;

  • sonstige chemische Behandlung

erfolgt auf eigenes Risiko, sofern diese Behandlung nicht ausdrücklich vom Anbieter als Bestandteil der vereinbarten Leistung übernommen wurde.

Echthaar kann bereits während der Herstellung behandelt worden sein und deshalb auf weitere chemische Prozesse anders reagieren als natürlich gewachsenes unbehandeltes Eigenhaar.

Mögliche Folgen sind insbesondere:

  • Austrocknung;

  • Verfilzung;

  • Haarbruch;

  • Farbveränderung;

  • Strukturveränderung;

  • Verlust von Elastizität;

  • Glanzverlust;

  • verkürzte Lebensdauer.

Soweit eine Beanstandung auf eine nachträgliche chemische Behandlung zurückzuführen ist, besteht hierfür keine Haftung des Anbieters.


14. Schäden durch falsche Haarpflege

Im gesetzlich zulässigen Umfang besteht keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung oder Pflege entstehen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • ungeeignete Shampoos;

  • ungeeignete Conditioner;

  • ungeeignete Masken;

  • aggressive Pflegeprodukte;

  • ungeeignete Öle;

  • übermässige Hitze;

  • falsches Bürsten;

  • mechanisches Reissen;

  • mangelnde Pflege;

  • ungeeignete Schlafmethoden;

  • unsachgemässes Waschen;

  • Chlorwasser;

  • Salzwasser;

  • eigenständiges Entfernen;

  • falsches Hochsetzen;

  • unsachgemässes Schneiden;

  • chemische Veränderungen.

Voraussetzung für einen Haftungsausschluss ist, dass der betreffende Schaden tatsächlich auf die unsachgemässe Behandlung zurückzuführen ist.


15. Fremdbehandlung

Werden Haare oder Extensions nach dem Kauf oder der Dienstleistung durch eine Drittperson, ein anderes Studio, einen Coiffeur oder die Kundin bzw. den Kunden selbst verändert, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für hierdurch verursachte Schäden.

Dies betrifft insbesondere:

  • Einsetzen;

  • Entfernen;

  • Hochsetzen;

  • Schneiden;

  • Ausdünnen;

  • Färben;

  • Blondieren;

  • Tönen;

  • chemische Behandlungen.

Ein nachweislich bereits bei Übergabe vorhandener ursprünglicher Produktmangel wird dadurch nicht automatisch beseitigt.


TEIL D – WARENVERKAUF

16. Allgemeine Bestimmungen für Waren

Über den Anbieter können insbesondere verkauft werden:

  • Haare und Extensions;

  • Haarpflegeprodukte;

  • Nagelprodukte;

  • Kosmetik;

  • Cremes;

  • Lotionen;

  • Seren;

  • Öle;

  • Make-up;

  • Pflegeprodukte;

  • Parfum;

  • Eau de Parfum;

  • Eau de Toilette;

  • Körperpflegeprodukte;

  • Beauty-Zubehör;

  • Markenprodukte;

  • importierte Produkte;

  • Eigenmarken;

  • White-Label-Produkte.

Massgebend sind die beim jeweiligen Produkt angegebenen Eigenschaften.


17. Vertragsschluss im Online-Shop

Vor Abschluss einer Bestellung werden die wesentlichen Produktinformationen und Preise angezeigt.

Die Kundin oder der Kunde hat vor dem endgültigen Absenden die Möglichkeit, die Bestellung zu überprüfen und Eingabefehler zu korrigieren.

Nach Abschluss der Bestellung wird eine elektronische Bestätigung versandt.


18. Preise

Massgebend ist der zum Zeitpunkt der Bestellung angegebene Preis.

Zusätzliche Kosten wie Versandkosten werden vor Abschluss der Bestellung ausgewiesen, soweit sie anfallen.

Zwingende gesetzliche Vorschriften über Preisangaben bleiben vorbehalten.


19. Vorbestellungen und Sonderbestellungen

Bei Vorbestellungen kann die Lieferzeit von der Verfügbarkeit beim Hersteller oder Lieferanten abhängig sein.

Als voraussichtlich oder unverbindlich bezeichnete Liefertermine stellen keine Garantie eines bestimmten Lieferdatums dar.

Ist ein Produkt endgültig nicht lieferbar, wird eine bereits geleistete Zahlung für dieses Produkt zurückerstattet, sofern keine Ersatzlieferung vereinbart wird.


20. Individuelle Bestellungen

Werden Produkte speziell auf Wunsch der Kundin oder des Kunden bestellt, beschafft, angefertigt oder personalisiert, kann eine nachträgliche Stornierung oder freiwillige Rückgabe ausgeschlossen werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.


TEIL E – RÜCKGABE UND WIDERRUF

21. Kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht

Nach Schweizer Recht besteht bei gewöhnlichen Onlinekäufen grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht.

Ein freiwilliges Rückgabe-, Widerrufs- oder Umtauschrecht besteht deshalb nur, wenn dieses beim jeweiligen Produkt ausdrücklich angeboten wird.

Ohne eine solche Zusage besteht insbesondere kein Anspruch auf Rücknahme aufgrund von:

  • Nichtgefallen;

  • Meinungsänderung;

  • falscher Farbauswahl;

  • falscher Grössen- oder Längenauswahl;

  • irrtümlich bestellter Menge;

  • nachträglichem Nichtbedarf.

Gesetzliche Ansprüche wegen tatsächlich mangelhafter oder falsch gelieferter Ware bleiben vorbehalten, soweit sie nicht wirksam vertraglich geändert wurden.


22. Geöffnete und benutzte Produkte

Aus hygienischen Gründen kann ein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht insbesondere ausgeschlossen werden, wenn ein Produkt bereits:

  • geöffnet;

  • entsiegelt;

  • benutzt;

  • getestet;

  • auf Haut, Haar oder Nägel aufgetragen;

  • verändert;

  • beschädigt

wurde.

Dies betrifft insbesondere:

  • Kosmetik;

  • Cremes;

  • Seren;

  • Pflegeprodukte;

  • Make-up;

  • Haarpflege;

  • Nagelprodukte;

  • Parfum;

  • Extensions und Echthaar.

Gesetzlich zwingende Ansprüche wegen eines bereits bei Übergabe bestehenden Mangels bleiben vorbehalten.


TEIL F – KOSMETIK, CREMES UND PFLEGEPRODUKTE

23. Kosmetikprodukte

Kosmetische Produkte dürfen nur bestimmungsgemäss und entsprechend den Angaben auf Produkt, Verpackung und gegebenenfalls Packungsbeilage verwendet werden.

Die angegebenen:

  • Anwendungsbereiche;

  • Warnhinweise;

  • Verwendungshinweise;

  • Dosierungen;

  • Aufbewahrungshinweise;

  • Haltbarkeitsangaben

sind zu beachten.


24. Individuelle Hautreaktionen und Unverträglichkeiten

Kosmetische Produkte können trotz ordnungsgemässer Herstellung und Verwendung bei einzelnen Personen zu individuellen Reaktionen oder Unverträglichkeiten führen.

Eine individuelle Unverträglichkeit stellt nicht automatisch einen Produktmangel dar.

Bei bekannten Allergien oder Unverträglichkeiten ist die Inhaltsstoffliste vor Verwendung zu prüfen.

Bei ungewöhnlichen Reaktionen ist die Verwendung des Produkts zu unterbrechen.

Bei starken oder anhaltenden Beschwerden ist medizinischer Rat einzuholen.

Eine Haftung für nachweislich fehlerhafte oder gesundheitsschädliche Produkte sowie sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.


25. Anwendung entgegen der Produktbeschreibung

Für Schäden, die durch eine nicht bestimmungsgemässe Verwendung entstehen, übernimmt der Anbieter im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung.

Dies betrifft insbesondere:

  • falsche Anwendung;

  • Überdosierung;

  • Anwendung an nicht vorgesehenen Körperstellen;

  • Missachtung von Warnhinweisen;

  • Mischung mit ungeeigneten anderen Produkten;

  • unsachgemässe Lagerung;

  • Verwendung nach Ablauf der vorgesehenen Haltbarkeit;

  • Weiterverwendung trotz erkennbarer ungewöhnlicher Produktveränderungen.


26. Keine medizinischen Heilversprechen

Kosmetikprodukte dienen kosmetischen bzw. pflegenden Zwecken.

Soweit ein Produkt nicht ausdrücklich als zugelassenes Heilmittel angeboten wird, werden keine medizinischen oder therapeutischen Heilwirkungen zugesichert.

Produktbeschreibungen sind entsprechend ihrer bestimmungsgemässen kosmetischen Wirkung zu verstehen.


TEIL G – PARFUM UND DUFTPRODUKTE

27. Parfum

Parfum, Eau de Parfum, Eau de Toilette und vergleichbare Produkte zur Anwendung am menschlichen Körper werden entsprechend ihrer jeweiligen Produktbestimmung verkauft.

Die auf dem Produkt angegebenen Warn- und Anwendungshinweise sind zu beachten.


28. Hautverträglichkeit von Parfum

Parfum kann Duftstoffe und andere Inhaltsstoffe enthalten, die bei empfindlichen Personen individuelle Hautreaktionen oder allergische Reaktionen auslösen können.

Eine solche individuelle Reaktion bedeutet nicht automatisch, dass das Produkt mangelhaft ist.

Bei bekannten Duftstoffallergien oder sonstigen Unverträglichkeiten sind die Inhaltsstoffangaben vor der Anwendung zu prüfen.


29. Verwendung von Parfum

Parfum ist entsprechend den Angaben des Herstellers anzuwenden.

Soweit vorgesehen, ist insbesondere Kontakt mit:

  • Augen;

  • Schleimhäuten;

  • verletzter Haut

zu vermeiden.

Die jeweiligen Produkt- und Warnhinweise sind massgebend.


30. Farb- und Duftentwicklung

Parfums können abhängig von:

  • Hauttyp;

  • Hauttemperatur;

  • Umgebungstemperatur;

  • Lagerung;

  • Alter des Produkts;

  • individueller Hautchemie

unterschiedlich wahrgenommen werden.

Eine individuell unterschiedliche Duftentwicklung stellt für sich allein keinen Mangel dar.

Auch geringfügige produktionsbedingte Farbunterschiede stellen nicht automatisch einen Mangel dar.


31. Raumdüfte und nicht kosmetische Duftprodukte

Produkte, welche nicht für die Anwendung am menschlichen Körper bestimmt sind, insbesondere Raumdüfte oder Duftdiffusoren, können anderen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen als kosmetische Mittel.

Für solche Produkte gelten die jeweils produktspezifischen Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Anwendungsvorschriften.

Sie dürfen nicht am Körper angewendet werden, sofern sie hierfür nicht ausdrücklich vorgesehen sind.


TEIL H – MARKENWARE, IMPORT UND WHITE LABEL

32. Wiederverkauf fremder Markenprodukte

Werden Originalprodukte eines Drittanbieters unverändert weiterverkauft, gelten zusätzlich die Produkt-, Pflege-, Anwendungs-, Garantie- und Sicherheitshinweise des jeweiligen Herstellers.

Der Anbieter übernimmt keine darüber hinausgehende freiwillige Herstellergarantie, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde.

Gesetzlich zwingende Pflichten des Verkäufers oder Händlers bleiben vorbehalten.


33. Importierte Produkte

Bei Produkten, die vom Anbieter selbst in die Schweiz eingeführt werden, werden die für den Importeur bzw. Inverkehrbringer geltenden gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten.

Der Umstand, dass ein Produkt von einem ausländischen Hersteller produziert wurde, beseitigt gesetzliche Pflichten des schweizerischen Importeurs oder Inverkehrbringers nicht.


34. Eigene Marke und White Label

Produkte, die unter einer eigenen Marke oder als White-Label-Produkte vertrieben werden, dürfen erst angeboten oder verkauft werden, wenn die jeweils erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen für das Inverkehrbringen in der Schweiz erfüllt sind.

Dies betrifft insbesondere, soweit gesetzlich anwendbar:

  • Produktsicherheit;

  • zulässige Inhaltsstoffe;

  • vorgeschriebene Kennzeichnung;

  • Produktinformation;

  • Sicherheitsbewertung;

  • Produktinformationsdatei;

  • Herstellungsunterlagen;

  • Einhaltung der Guten Herstellungspraxis;

  • Rückverfolgbarkeit;

  • erforderliche Warnhinweise.

Die erforderliche Produktdokumentation ist vor dem Inverkehrbringen sicherzustellen.


35. Produktinformationsdatei bei Kosmetika

Für kosmetische Mittel wird, soweit gesetzlich erforderlich, eine Produktinformationsdatei geführt bzw. deren Vorhandensein sichergestellt.

Diese umfasst insbesondere die gesetzlich geforderten Informationen über:

  • das kosmetische Produkt;

  • dessen Sicherheit;

  • Herstellung;

  • Gute Herstellungspraxis;

  • weitere gesetzlich erforderliche Unterlagen.

Für Produkte unter eigener Marke oder White Label ist vor dem Verkauf eindeutig festzulegen, welche Person oder welches Unternehmen die gesetzlichen Verpflichtungen des Herstellers, Importeurs bzw. Inverkehrbringers erfüllt.


36. Kennzeichnung von Kosmetikprodukten

Kosmetikprodukte werden nur angeboten, wenn die gesetzlich erforderlichen Angaben vorhanden sind.

Dies umfasst abhängig vom jeweiligen Produkt insbesondere:

  • Produktidentifikation;

  • verantwortliches Unternehmen bzw. erforderliche Kontaktangaben;

  • Inhaltsstoffangaben;

  • Chargenkennzeichnung;

  • Haltbarkeitsinformationen;

  • gegebenenfalls Verwendungsdauer nach Öffnung;

  • Verwendungszweck, soweit dieser nicht offensichtlich ist;

  • gesetzlich vorgeschriebene Warn- und Anwendungshinweise.


37. Werbeaussagen für Kosmetik

Für Kosmetikprodukte werden keine irreführenden Wirkungen oder Eigenschaften behauptet.

Insbesondere werden kosmetischen Produkten keine medizinischen oder therapeutischen Wirkungen zugeschrieben, soweit diese rechtlich nicht zulässig und nachgewiesen sind.

Werbeaussagen müssen mit den Eigenschaften und der vorgesehenen Verwendung des Produkts übereinstimmen.


TEIL I – GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG

38. Herstellergarantie

Besteht für ein Produkt eine freiwillige Garantie des Herstellers, richten sich:

  • Umfang;

  • Dauer;

  • Voraussetzungen;

  • Ausschlüsse;

  • Prüfverfahren;

  • Ersatzleistungen

nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.


39. Keine zusätzliche freiwillige Verkäufergarantie

Soweit bei einem Produkt nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, übernimmt der Anbieter keine zusätzliche freiwillige Garantie über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus.

Eine vom Hersteller gewährte Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und richtet sich nach dessen Bedingungen.


40. Gesetzliche Sachgewährleistung

Die gesetzlichen Sachgewährleistungsrechte des Schweizer Kaufrechts werden, soweit gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart, durch diese Bedingungen beschränkt.

Soweit ein vollständiger oder teilweiser Ausschluss gesetzlich zulässig ist, wird für verkaufte Waren keine über die ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften und zwingenden gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Sachgewährleistung übernommen.

Nicht ausgeschlossen werden können insbesondere Rechte, deren Ausschluss nach zwingendem Schweizer Recht unzulässig ist.

Dies gilt insbesondere nicht für arglistig verschwiegene Mängel.


41. Herstellergarantie ersetzt keine zwingende gesetzliche Haftung

Eine Herstellergarantie befreit den Anbieter nicht von gesetzlichen Verpflichtungen, die nach Schweizer Recht zwingend beim Verkäufer, Importeur, Hersteller oder sonstigen Inverkehrbringer verbleiben.

Soweit gesetzlich zulässig, werden Reklamationen bei Produkten mit bestehender Herstellergarantie nach den Garantiebedingungen des Herstellers abgewickelt.


42. Kein Mangel bei nachträglich verursachten Schäden

Keine Gewährleistung oder Haftung besteht für Schäden, die erst nach Übergabe der Ware entstanden sind und insbesondere zurückzuführen sind auf:

  • unsachgemässe Verwendung;

  • falsche Pflege;

  • falsche Lagerung;

  • Nichtbeachtung von Warnhinweisen;

  • mechanische Beschädigung;

  • chemische Veränderung;

  • Hitze;

  • Färbung;

  • Blondierung;

  • Fremdbehandlung;

  • normale Abnutzung;

  • sonstige nicht bestimmungsgemässe Verwendung.


TEIL J – REKLAMATIONEN

43. Prüfung der Ware

Die Kundin oder der Kunde wird gebeten, die erhaltene Ware nach Erhalt möglichst zeitnah auf:

  • Vollständigkeit;

  • richtige Ausführung;

  • offensichtliche Transportschäden;

  • erkennbare Produktmängel

zu überprüfen.


44. Reklamationen

Reklamationen sollen möglichst unverzüglich gemeldet werden.

Für eine sachgerechte Prüfung können insbesondere erforderlich sein:

  • Kaufnachweis;

  • Bestellnummer;

  • Produktbezeichnung;

  • Chargennummer;

  • Beschreibung der Beanstandung;

  • Fotos;

  • Videos;

  • Angaben zur Verwendung;

  • Angaben zur Lagerung;

  • Angaben zu vorgenommenen Behandlungen.


45. Reklamation von Haaren

Beanstandete Haare oder Extensions sollen vor Abschluss der Prüfung möglichst nicht:

  • weitergetragen;

  • gefärbt;

  • blondiert;

  • geschnitten;

  • chemisch behandelt;

  • anderweitig verändert

werden.

Eine erforderliche Prüfung durch den Hersteller oder Lieferanten bleibt vorbehalten.


46. Reklamation von Kosmetik und Parfum

Bei einer Beanstandung von Kosmetik oder Parfum sollen nach Möglichkeit insbesondere folgende Angaben zur Verfügung gestellt werden:

  • Produktname;

  • Kaufdatum;

  • Bestellnummer;

  • Chargennummer;

  • Fotos des Produktes;

  • Beschreibung der Beanstandung;

  • Zeitpunkt des ersten Öffnens;

  • Art der Lagerung;

  • Art der Verwendung.

Bei vermuteten gesundheitlichen Auswirkungen soll das Produkt bis zur Klärung nicht weiter verwendet werden.


TEIL K – HAFTUNG

47. Allgemeine Haftung

Der Anbieter haftet nach den anwendbaren Bestimmungen des Schweizer Rechts.

Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung ausgeschlossen für Schäden, die insbesondere entstehen durch:

  • unsachgemässe Verwendung;

  • Missachtung von Gebrauchsanweisungen;

  • Nichtbeachtung von Warnhinweisen;

  • falsche Pflege;

  • falsche Lagerung;

  • chemische Veränderung;

  • eigenständige Bearbeitung;

  • Arbeiten durch Dritte;

  • Verwendung entgegen dem vorgesehenen Zweck.


48. Keine Haftungsausschlüsse bei zwingender gesetzlicher Verantwortung

Diese Bedingungen schliessen keine Haftung aus, deren Ausschluss nach zwingendem Schweizer Recht unzulässig ist.

Insbesondere bleiben gesetzliche Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit fehlerhaften oder unsicheren Produkten vorbehalten.


49. Fremdprodukte

Bei unverändert weiterverkauften Markenprodukten richtet sich die Produktqualität grundsätzlich nach der Produktbeschaffenheit und Dokumentation des jeweiligen Herstellers.

Eine allfällige Herstellergarantie wird ausschliesslich nach den Bedingungen des Herstellers beurteilt.

Zwingende gesetzliche Verpflichtungen des Verkäufers bleiben vorbehalten.


50. White-Label- und Eigenmarkenprodukte

Bei White-Label- oder Eigenmarkenprodukten werden die gesetzlichen Pflichten des jeweiligen Herstellers, Importeurs, Markeninhabers bzw. Inverkehrbringers durch vertragliche Haftungsbeschränkungen gegenüber Kundinnen und Kunden nicht aufgehoben, soweit diese Pflichten zwingend vorgeschrieben sind.


TEIL L – WEITERE BESTIMMUNGEN

51. Gutscheine

Für Gutscheine gelten die beim Kauf angegebenen Bedingungen.

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.


52. Aktionen und Sonderangebote

Aktionspreise gelten innerhalb des jeweils angegebenen Aktionszeitraums und unter den angegebenen Voraussetzungen.

Ein Anspruch auf nachträgliche Erstattung einer Preisdifferenz aufgrund späterer Preisänderungen oder Aktionen besteht nicht.


53. Nichtverfügbarkeit und höhere Gewalt

Ist eine Lieferung oder Dienstleistung aufgrund nicht beeinflussbarer Umstände vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Bereits bezahlte, endgültig nicht lieferbare Waren werden zurückerstattet, sofern keine andere Lösung vereinbart wird.


54. Änderungen der Bedingungen

Für einen Vertrag gelten grundsätzlich die Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksam vereinbart wurden.

Spätere Änderungen gelten nicht automatisch rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge.


55. Salvatorische Bestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen soweit gesetzlich zulässig davon unberührt.

Anstelle einer unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


56. Anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.


57. Gerichtsstand

Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, ist der Sitz des Anbieters Gerichtsstand.

Zwingende Gerichtsstände, insbesondere gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.


58. Kontakt

Fragen und Reklamationen betreffend:

  • Bestellungen;

  • Dienstleistungen;

  • Haare und Extensions;

  • Garantie;

  • Kosmetik;

  • Pflegeprodukte;

  • Parfum;

  • Rücksendungen

sind zu richten an:

E-Mail: cristallonails@gmail.com


Stand: September 2026